Tarifeinigung in der Einkommensrunde 2023 im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

dbb setzt Übertragung auf Beamte durch

Länder-Einkommensrunde 2023
Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf Besoldung und Versorgung der rheinland-
pfälzischen Landes- sowie Kommunalbeamtinnen/-beamten
Video-Schalte der Landesregierung mit den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
unsere große Demonstration im Rahmen des landesweiten Warnstreik- und Protesttages am
04. Dezember 2023 in Mainz zeitigte neben der Druckerhöhung auf die Arbeitgeberseite bei
den Potsdamer Verhandlungen nun auch Wirkung in Rheinland-Pfalz:
Heute Vormittag fand auf Einladung der Staatskanzlei per Videokonferenz ein Gespräch zur
Übertragung des Tarifergebnisses zwischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Finanzministe-
rin Doris Ahnen und uns statt.
Während das „Ob“ der Tarifübertragung auf Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und
Beamten im Geltungsbereich des Landesbesoldungs- und des -versorgungsgesetzes im ak-
tuellen Koalitionsvertrag der „Ampel“ grundsätzlich festgelegt ist, fehlte uns und vielen Fra-
gestellerinnen sowie Fragestellern seit vorletztem Wochenende eine ganz konkrete, aus-
drückliche Aussage über das „Wie“ der Übertragung, obwohl die Finanzministerin noch am
Tag der Tarifeinigung medial eine Befassung des Ministerrats mit der Übertragung in Aus-
sicht gestellt hatte.
Der Ministerrat tagte nun heute und zusammen mit der Finanzministerin hat die Ministerprä-
sidentin zuvor mitgeteilt:
Es kommt definitiv zur zeit- und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf Be-
soldung und Versorgung im Landes- und Kommunaldienst.
Das Tarifergebnis wird ohne Änderungen übernommen.
Im Einzelnen:
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsaus-
gleichsauszahlung
▪ einmalig in Höhe von 1.800 Euro sowie
▪ für die Monate Januar bis Oktober 2024 zudem jeweils monatlich in Höhe von 120 Euro.
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten die Zahlungen entspre-
chend ihres jeweiligen individuellen Ruhegehalts- und Anteilssatzes.
Teilzeitkräfte erhalten den Inflationsausgleich entsprechend ihrer Teilzeitquote.
Zum 1. November 2024 erfolgt eine Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro.
Zum 1. Februar 2025 ist eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent vorgesehen.
Für Anwärter und Anwärterinnen soll gelten: Zum frühestmöglichen Zeitpunkt Zahlung einer
steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsauszahlung in Höhe von 1.000 Euro, für Ja-
nuar 2024 bis Oktober 2024 jeweils Monatszahlungen in Höhe von 50 Euro.
Zum 1. November 2024 Erhöhung der Anwärterbezüge um 100 Euro und zum 1. Februar
2025 um weitere 50 Euro.
Das bedeutet eine 1:1-Übertragung.
Damit kann die Landes- sowie Kommunalbeamtenschaft finanziell den Anschluss halten.
Das ist ein gutes Signal für Wertschätzung, Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung
im öffentlichen Dienst.
Die Landesregierung steht zur – übrigens im Verständnis der Koalitionsfraktionen und der
Landesregierung nicht mehr unter einem Haushaltsvorbehalt stehenden – Übertragungs-
klausel im eigenen Koalitionsvertrag und kommt ihrer Verpflichtung zur Gewährleistung wirt-
schaftlicher Teilhabe zugunsten auch des verbeamteten Personals nach.
Das war nötig und ist gut.
Pünktlich zu Weihnachten ist in Sachen Bezahlung die Übertragung geregelt.
Nicht nur unser Hauptvorstand hat 2023 zweimal im Vorfeld der Tarifauseinandersetzung mit
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder die zeitgleiche und systemgerechte Tarifübertra-
gung auf Besoldung und Versorgung im Landes- sowie Kommunaldienst gefordert.
Auch wir von der dbb Landesleitung haben unter dem Eindruck des tatsächlichen Tarifkom-
promisses umgehend bei der zuständigen Finanzministerin vehement diese Forderung un-
termauert, verbunden mit Forderungen nach möglichst schneller Umsetzung.
Diesen Forderungen ist die Landesregierung nun nachgekommen.
Laut Finanzministerium sollen die Zahlungen im Tarifbereich nach Möglichkeit Ende Januar
starten.
Im Bereich Besoldung und Versorgung wird es wegen nötiger Programmierarbeiten womög-
lich Ende März 2024 werden, bis die (rückwirkenden) Zahlungen auf der Basis von Vorgriff-
regelungen ausgekehrt werden können.
Parallel wird das Gesetzgebungsverfahren laufen: Auf den heutigen Grundsatzbeschluss des
Ministerrats soll im Januar 2024 die erste Beratung im Kabinett erfolgen und sodann unver-
züglich das Beteiligungsverfahren um den dann fertigen Entwurf starten sowie kurz bemes-
sen sein, was die Fristen anbelangt, damit es schnell geht. Nach der zweiten Kabinettsbera-
tung über den Referentenentwurf folgt dann das parlamentarische Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Lilli Lenz
Landesvorsitzende

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